Der Brexit ist als Prozess über mehr als neun Jahre ausgerollt. Die politische Entscheidung fiel 2016, der rechtliche Austritt 2020, und die Übergangsperiode endete am 31. Dezember 2020. Seither wirkt der Brexit als dauerhafter struktureller Unterschied zwischen EU und UK im Finanzdienstleistungsbereich — ohne Äquivalenz, mit parallel aber zunehmend divergierender Regulierung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Chronik 2016–2026
  2. Das Withdrawal Agreement
  3. Das Trade and Cooperation Agreement
  4. Die Äquivalenz-Frage
  5. Regulatorische Divergenz 2022–2026
  6. Ausblick

1. Chronik 2016–2026

DatumEreignis
23.06.2016EU-Referendum im Vereinigten Königreich: 51,9 % für Austritt („Leave"), 48,1 % für Verbleib.
29.03.2017Premierministerin Theresa May übergibt die Austrittsnotifikation nach Art. 50 EUV an den Europäischen Rat. Zweijährige Verhandlungsfrist beginnt.
06.11.2017Paneldiskussion „Brexit und Finanzplatz München" im Arkadensaal der BayernLB (Anlass dieser Webseite).
25.11.2018EU und UK einigen sich auf den ursprünglichen Entwurf des Withdrawal Agreement.
2019Dreimalige Ablehnung des Withdrawal Agreement durch das britische Unterhaus. Verlängerung der Austrittsfrist auf den 31.01.2020.
17.10.2019Neues (leicht modifiziertes) Withdrawal Agreement zwischen EU und UK unter Premierminister Boris Johnson.
12.12.2019Britische Unterhauswahl mit Mehrheit für Johnson; der Weg zum Austritt wird frei.
31.01.2020Formaler Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU um 23:00 UTC. Beginn der Übergangsperiode.
24.12.2020Einigung auf das Trade and Cooperation Agreement („TCA") zwischen EU und UK.
31.12.2020Ende der Übergangsperiode. UK nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion. EU-Finanzdienstleister verlieren den Passport für UK-Kunden; britische Finanzdienstleister verlieren den Passport für EU-Kunden.
01.01.2021Vorläufige Anwendung des TCA.
26.03.2021Memorandum of Understanding zwischen EU und UK zur Finanzdienstleistungs-Kooperation — im Wesentlichen ein Dialog-Format, ohne materiellrechtliche Verpflichtungen.
01.05.2021TCA tritt nach Ratifizierung durch das Europäische Parlament in Kraft.
Juni 2022UK Financial Services and Markets Act 2023 (Vorbereitung der „Edinburgh Reforms"). Kommission verlängert Äquivalenz für UK-CCPs bis Juni 2025.
2023Financial Services and Markets Act 2023 im UK verabschiedet: Beginn der Zurückverlagerung von EU-Recht („retained EU law") in genuine britische Regulierung.
April 2024Erste substantielle Divergenz: Die UK-PRA weicht im Umgang mit Basel 3.1 / CRR3 erkennbar vom EU-Ansatz ab. Der PRA-Umsetzungsbeginn wird mehrfach verschoben.
Juni 2025Zweite Verlängerung der UK-CCP-Äquivalenz (bis Juni 2028) — aus Gründen der Finanzstabilität; keine Ausweitung auf andere Finanzdienstleistungsbereiche.
Januar 2026PRA PS1/26: UK Basel 3.1 Vollimplementierung auf 01.01.2027 verschoben; Übergangsbestimmungen bis Ende 2029. EU hingegen bereits in CRR3.
April 2026Stand dieser Webseite.

2. Das Withdrawal Agreement

Das Withdrawal Agreement vom 17. Oktober 2019 (in Kraft seit 1. Februar 2020) regelt die geordneten Rahmenbedingungen des Austritts. Für den Finanzdienstleistungsbereich sind drei Elemente von Bedeutung:

Übergangsperiode (Art. 126 ff. WA). Bis zum 31. Dezember 2020 galt das Vereinigte Königreich für die Anwendung des Unionsrechts weitgehend weiterhin als Mitgliedstaat. Banken, Versicherer und andere regulierte Akteure konnten ihren Passport während dieser Zeit unverändert nutzen. Die Übergangsperiode war um maximal zwei Jahre verlängerbar; die Johnson-Regierung hat diese Option bewusst nicht gezogen.

Bürgerrechte und offene Pflichten (Art. 10 ff., Art. 127 ff. WA). Rechte und Pflichten, die bis zum Ende der Übergangsperiode begründet waren, bestehen fort. Dies erfasst insbesondere Vertragsverhältnisse: Ein vor dem 31.12.2020 in London nach englischem Recht dokumentierter Derivatekontrakt bleibt wirksam; er kann aber nach Ende der Übergangsperiode nicht mehr in gleicher Form neu abgeschlossen werden, wenn dies auf beiden Seiten Passporting voraussetzt.

Finanzielle Abgeltung („divorce bill"). Das UK hat sich zur Zahlung seiner bis zum Austritt eingegangenen EU-Haushaltsverpflichtungen verpflichtet (Schätzungen zwischen 33 und 39 Mrd. GBP, über mehrere Jahre gestreckt).

3. Das Trade and Cooperation Agreement

Das TCA vom 24. Dezember 2020 (vorläufig anwendbar ab 01.01.2021, in Kraft seit 01.05.2021) ist das bislang ambitionierteste Freihandelsabkommen der EU — aber für Finanzdienstleistungen weitgehend uninteressant. Das TCA regelt Güterhandel, Verkehrsrechte, Fischerei, Energie, Forschung, innere Sicherheit und anderes; es gewährt aber den britischen Finanzdienstleistern keinen Marktzugang zur EU, der über das allgemeine Drittlandsregime der jeweiligen EU-Richtlinien hinausginge.

Als lediglich flankierendes Element wurde im März 2021 ein Memorandum of Understanding zur Finanzdienstleistungs-Kooperation vereinbart. Es etabliert ein „Joint EU-UK Financial Regulatory Forum" (das in unregelmäßigen Abständen tagt) und ist ein Dialog-Instrument ohne materielle Rechtswirkungen.

Strukturelle Folge. Für den grenzüberschreitenden Verkehr von Finanzdienstleistungen zwischen EU und UK bleibt nach dem TCA praktisch nur die Äquivalenz (siehe Abschnitt 4) oder die Errichtung einer in der jeweiligen Region regulierten Einheit als Weg. Es gibt keinen „Financial Services Chapter" im TCA, der einen Passport-ähnlichen Marktzugang gewähren würde. Das ist — strukturell — der Grund, warum die Brexit-Relocations in dem Umfang fortgesetzt worden sind.

4. Die Äquivalenz-Frage

Das EU-Recht kennt im Finanzdienstleistungsbereich eine Reihe von Regelungen, nach denen die Kommission das Aufsichtsregime eines Drittlands für gleichwertig („äquivalent") zum EU-Regime erklären kann. Eine solche Entscheidung kann — je nach Rechtsakt — bestimmte Marktzugangsrechte oder Erleichterungen begründen:

Die EU hat für das UK nur eine befristete Äquivalenz für Central Counterparties (zentrale Gegenparteien) nach EMIR Art. 13 zugelassen — aus Gründen der Finanzstabilität, da LCH Ltd in London den überwiegenden Teil des Euro-Zins-Swap-Clearing abwickelt. Diese Äquivalenz ist zuletzt bis Juni 2028 verlängert worden, aber die Kommission hat unmissverständlich klargestellt, dass sie kein Dauerregime sein soll.

Für andere Bereiche — das reguläre Investment Banking, die Wertpapierhandelsdienstleistung, das Asset Management, die Versicherung — hat die Kommission keine Äquivalenz erteilt oder erkannte Äquivalenzentscheidungen (z.B. für Versicherung unter Solvency II) in ihrer Wirkung auf das UK eingeschränkt. Die Begründung ist durchgehend: Die UK-Regulierung entwickele sich aktiv von der EU-Regulierung weg, und es bestehe kein „dynamischer Gleichklang".

5. Regulatorische Divergenz 2022–2026

Seit 2022 haben sich die EU- und die UK-Finanzregulierung in einer Reihe konkreter Punkte auseinanderentwickelt. Die wichtigsten:

BereichEUUK
Basel 3.1 / Output FloorCRR III in Kraft seit 01.01.2025PRA-Umsetzung auf 01.01.2027 verschoben (PS1/26)
MiFIR Share Trading ObligationEU-STO für dual-listed Aktien eng ausgelegtUK STO auf UK-lizensierte Venues; Folge: Turquoise/Cboe Amsterdam
Derivative Trading ObligationEU DTO beschränkt auf EU-MTFs/OTFsUK DTO auf UK-Venues; Ausnahmen
Securitisation RegulationEU SECR (Verordnung 2017/2402, geändert)UK-Fassung der SECR mit eigenen Anhängen, zunehmende Abweichungen
Short Selling RegulationEU SSR unverändertUK überarbeitete Short Selling Regulation mit Abweichungen bei Transparenz
Listing RulesEU Listing Act 2024/2025UK Listing Reform; Abschaffung der Premium/Standard-Segmentierung
Crypto-AssetsMiCAR (Verordnung 2023/1114) anwendbar seit 30.12.2024UK Crypto Regulation eigener Struktur; Ansatz der FCA
AI Act / Algorithmic TradingEU AI Act; MiFIR-ErweiterungSektorspezifischer UK-Ansatz (FCA / PRA)

Die Divergenz ist bislang kein „Big Bang", sondern eine schleichende, allmählich kumulierende Drift. Sie hat aber den kumulativen Effekt, dass EU- und UK-Regulierung für praktische Zwecke als zwei eigenständige Rechtsordnungen zu behandeln sind — und das wiederum bedeutet, dass die Compliance-Kostenvorteile, die eine einzelne London-Niederlassung vor 2016 für EU-Geschäft geboten hat, nicht mehr existieren.

6. Ausblick

Zwei Fragen werden die Entwicklung der kommenden Jahre prägen:

Erstens: Wird die Äquivalenz reanimiert? Beobachter halten dies — insbesondere für Wertpapierhandel und Asset Management — für politisch im Moment ausgeschlossen. Die Kommission hat klargestellt, dass Äquivalenz eine Daueranerkennung der Gleichwertigkeit voraussetzt, die angesichts aktiver UK-Deregulierung nicht gegeben sei. Sollte sich dies ändern (etwa nach einem Regierungswechsel im UK), wäre eine partielle Rückkehr britischer Finanzdienstleistungen an EU-Kunden möglich — aber die bereits getätigten Relocations wären nicht mehr umzukehren, weil die Aufbaukosten versunken sind.

Zweitens: Gibt es eine US-Rückverlagerung? Die US-Politik 2025/2026 deutet auf eine Deregulierung der amerikanischen Bankenregulierung. Wenn EU, UK und USA sich regulatorisch auseinanderentwickeln, müssen die großen US-Häuser entscheiden, wo sie ihre Booking-Modelle dauerhaft ansiedeln. Für den Finanzplatz München ist diese Frage weniger unmittelbar als für Frankfurt — München verfügt nicht über große US-Bank-Booking-Einheiten —, aber sie wirkt mittelbar über die US-Private-Markets-Häuser (Apollo, KKR, Blackstone, Ares, Oaktree), deren Münchner Büros von der europäischen Kapitalallokation ihrer US-Muttergesellschaften abhängen.


Diese Darstellung beruht auf öffentlich verfügbaren Rechtsakten, Kommissionsmitteilungen, Entscheidungen des UK Treasury / HM Treasury, Veröffentlichungen der PRA und FCA sowie der Sekundärliteratur (European Banking Authority, European Securities and Markets Authority, Bank for International Settlements). Stand: 21. April 2026.